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Nachrichten

28.05.2020

Finanzielle Hilfe für Vereine in Not

Die Landesregierung stellt einen Schutzschild in Höhe von 10 Millionen Euro bereit für gemeinnützige Vereine und Organisationen, die durch die Pandemie in Existenznot geraten sind. Der Schutzschild bietet eine Soforthilfe in Form von Zuschüssen bis zu einer Höhe von 12.000 Euro, die nicht zurückgezahlt werden müssen.

Antragsberechtigt sind gemeinnützig anerkannte Vereine und Organisationen, die ihren Sitz in Rheinland-Pfalz haben, keine anderen wirtschaftlichen Hilfen in Anspruch nehmen konnten bzw. ausgeschöpft haben und einen Liquiditätsengpass nachweisen können, der nach dem 11. März 2020 eingetreten ist.

Die Richtlinien für das Soforthilfeprogramm finden Sie unter "Downloads", ebenso das Antragsformular.

Weitere Informationen hält die Seite der Landesregierung bereit unter https://wir-tun-was.rlp.de/de/service/corona-pandemie/ (ganz unten auf der Seite unter "Schutzschild für Vereine in Not").

Downloads
Antragsformular Soforthilfe Vereine RLP
Richtlinie Soforthilfeprogramm für Vereine des Landes RLP (Schutzschild)