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Gutachterausschuss für Grundstückswerte

Aktueller Hinweis zur Grundsteuerreform

Bitte beachten Sie, dass der Gutachterausschuss keine Rolle bei der Reform der Grundsteuer spielt. Die Geschäftsstelle kann daher auch keine Hilfestellung leisten beim Ausfüllen der Feststellungserklärung.
Bei Rückfragen wenden sie sich bitte an Ihr zuständiges Finanzamt, für Trier ist dies das Finanzamt Trier.
Bei Unstimmigkeiten in den Geobasisdaten wie zum Beispiel der Quadratmeterzahl des Grundstücks oder ähnlichem wenden Sie sich bitte an das Vermessungs- und Katasteramt Westeifel-Mosel.
Das Landesamt für Steuern Rheinland-Pfalz hat umfangreiche Informationen zur Reform der Grundsteuer zusammengestellt, unter anderem eine "Klickanleitung", in der Schritt für Schritt die Ausfüllung der Online-Formulare in ELSTER beschrieben wird.

Der Gutachterausschuss

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte ist eine nebengeordnete Einrichtung des Landes Rheinland-Pfalz. Als selbstständiges und unabhängiges Kollegialgremium ist er an keinerlei Weisungen gebunden.

Er setzt sich aus dem Vorsitzenden, seinem Stellvertreter und ehrenamtlichen weiteren Gutachtern zusammen. Die sachverständigen und grundstücksmarktkundigen Mitglieder des Gutachterausschusses werden auf die Dauer von jeweils 5 Jahren vom Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation bestellt.

Vorsitzender: Thomas Harig

Stellvertreter des Vorsitzenden: André Pohl

Ehrenamtliche Mitglieder:

  • Claudia Ammann
  • Jens Baasch
  • Thomas Bach
  • Peter Becker
  • Alexander Bohr
  • Gerhard Brenner
  • Joachim Daum
  • Christian Engel
  • Christoph Heinz
  • Bruno Isstas
  • Hans Lillig
  • Andrea Marx
  • Marco Musiol
  • Jasmin Pohl
  • Rüdiger Sattler
  • Diana Schieben
  • Peter Stahl
  • Armin Wollscheid
  • Dr. Michael Zimmermann

Zur Vorbereitung und Durchführung seiner Tätigkeit bedient sich der Gutachterausschuss seiner Geschäftsstelle, die beim Amt für Bodenmanagement und Geoinformation eingerichtet ist.

Datenschutz - und Sicherheitshinweise:

Hiermit willige ich ein, dass für dieses Antragsformular die Verarbeitung der dargestellten personenbezogenen Daten erforderlich ist. Die Stadt Trier versichert hiermit, dass die Daten ausschließlich für den genannten Zweck verwendet werden. Meine Daten werden nach Erfüllung des Zwecks gelöscht. Ein Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.

Ich habe zur Kenntnis genommen, dass ich diese Einwilligung jederzeit schriftlich oder per E-Mail gegenüber der im Impressum genannten Stelle mit Wirkung für die Zukunft widerrufen kann. Nachteile entstehen mir daraus nicht.

Ich habe den Sicherheitshinweis zur verschlüsselten Übertragung zur Kenntnis genommen: Bei einer unverschlüsselten Übertragung meiner Daten im Internet besteht die Möglichkeit, dass diese durch Unbefugte zur Kenntnis genommen oder verändert werden können. Daher unterstützt dieses Formular die Verschlüsselung meiner Daten mit SSL. Serverseitig wird ein SSL-Server-Zertifikat verwendet.