Auch im Jahr 2025 unterstützt die Stadt Trier zivilgesellschaftliche Erinnerungsarbeit und fördert Projekte, die Opfern der NS-Diktatur gedenken. Dafür steht ein Fördertopf in Höhe von 10.000 Euro zur Verfügung. Ziel ist, die vielfältige Gedenkarbeit zivilgesellschaftlicher Initiativen zu unterstützen und eine aktive Erinnerungskultur zu fördern.
Die Förderung soll dazu dienen,
Antragsberechtigt sind nicht-staatliche Organisationen, eingetragene gemeinnützige Verbände, Vereine sowie Einzelpersonen oder Institutionen, die mit gemeinnützigen Organisationen kooperieren. Die Antragstellung ist auf digitalem oder analogem Weg möglich.
Die digitale Antragstellung führt über ein Online-Portal Schritt für Schritt durch den Antragsprozess. Für die Antragstellung auf analogem Weg sind eine Projektbeschreibung sowie ein Kosten- und Finanzierungsplan einzureichen. Hierfür sind die vorgesehenen Formblätter zu nutzen. Darüber hinaus sollte eine ergänzende Projektskizze beigelegt werden, die weitere Informationen zu Zielsetzung, Zielgruppen und Projektverlauf darlegt. Die Projekte sollten sich zudem für eine öffentliche Präsentation durch die Antragstellenden entweder bei oder im Umfeld einer jährlichen, feierlichen Stadtratssitzung am 27. Januar, dem Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus, eignen. Die Projekte selbst sollten bis März 2026 abgeschlossen sein.
Zu berücksichtigen ist des Weiteren, ob das Projekt bereits von einer anderen Stelle der Stadtverwaltung Trier gefördert wird, denn eine Doppelförderung durch die Stadt Trier ist ausgeschlossen. Die maximale Förderung eines Projektes beträgt 50 Prozent der veranschlagten Gesamtkosten. Mit Bewilligungsbescheid des Projektes können die Gelder nach Mittelabruf verwendet werden. Im Rahmen einer vorgegebenen Frist muss dann die Verwendung nachgewiesen werden, ansonsten wird eine Rückzahlung fällig. Die Förderung durch Stadt Trier muss durch Nennung und Darstellung des Logos auf sämtlichen begleitenden Medien kommuniziert werden.
Es gelten die Allgemeinen Bewilligungsbedingungen der Stadt Trier.
Der Antrag muss entweder über das digitale Antragsportal oder per E-Mail vollständig sowie unterschrieben beim Amt für Stadtkultur und Denkmalschutz eingereicht werden. Antragsfrist ist der 30. September 2025.
Zentrale E-Mail: Kontaktformular
Weitere Hinweise und Informationen: Amt für Stadtkultur und Denkmalschutz