Sprungmarken

Förderung der zivilgesellschaftlichen Gedenkarbeit in der Stadt Trier

Auch im Jahr 2025 unterstützt die Stadt Trier zivilgesellschaftliche Erinnerungsarbeit und fördert Projekte, die Opfern der NS-Diktatur gedenken. Dafür steht ein Fördertopf in Höhe von 10.000 Euro zur Verfügung. Ziel ist, die vielfältige Gedenkarbeit zivilgesellschaftlicher Initiativen zu unterstützen und eine aktive Erinnerungskultur zu fördern.

Die Förderung soll dazu dienen,

  • den Opfern des Nationalsozialismus in der Stadt Trier würdig zu gedenken und eine aktive und nachhaltige Beschäftigung mit ihren Lebensgeschichten zu ermöglichen
  • Perspektiven und Stimmen von Verfolgten und Betroffenen der NS-Verfolgung in der Stadt Trier sichtbar zu machen
  • Orte der nationalsozialistischen Verfolgung in der Stadt Trier sowie die Erinnerungen an die Verfolgten dauerhaft zu bewahren, zu dokumentieren, zu erforschen und zugänglich zu machen
  • die historisch-politische Bildung zum Nationalsozialismus und zu nationalsozialistischen Verbrechen in der Stadt Trier zu fördern und zur Reflexion für die Gegenwart anzuregen
  • sich mit der Kunst und Kultur von Verfolgten der Nazidiktatur aus der Stadt Trier und der Region auseinanderzusetzen
  • eine kritische Beschäftigung mit Diskriminierung von Personengruppen, die im Nationalsozialismus Verfolgung erfahren haben und bis heute von Herabsetzung betroffen sind, zu ermöglichen

Antragsberechtigt sind nicht-staatliche Organisationen, eingetragene gemeinnützige Verbände, Vereine sowie Einzelpersonen oder Institutionen, die mit gemeinnützigen Organisationen kooperieren. Die Antragstellung ist auf digitalem oder analogem Weg möglich.

Die digitale Antragstellung führt über ein Online-Portal Schritt für Schritt durch den Antragsprozess. Für die Antragstellung auf analogem Weg sind eine Projektbeschreibung sowie ein Kosten- und Finanzierungsplan einzureichen. Hierfür sind die vorgesehenen Formblätter zu nutzen. Darüber hinaus sollte eine ergänzende Projektskizze beigelegt werden, die weitere Informationen zu Zielsetzung, Zielgruppen und Projektverlauf darlegt. Die Projekte sollten sich zudem für eine öffentliche Präsentation durch die Antragstellenden entweder bei oder im Umfeld einer jährlichen, feierlichen Stadtratssitzung am 27. Januar, dem Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus, eignen. Die Projekte selbst sollten bis März 2026 abgeschlossen sein.

Zu berücksichtigen ist des Weiteren, ob das Projekt bereits von einer anderen Stelle der Stadtverwaltung Trier gefördert wird, denn eine Doppelförderung durch die Stadt Trier ist ausgeschlossen. Die maximale Förderung eines Projektes beträgt 50 Prozent der veranschlagten Gesamtkosten. Mit Bewilligungsbescheid des Projektes können die Gelder nach Mittelabruf verwendet werden. Im Rahmen einer vorgegebenen Frist muss dann die Verwendung nachgewiesen werden, ansonsten wird eine Rückzahlung fällig. Die Förderung durch Stadt Trier muss durch Nennung und Darstellung des Logos auf sämtlichen begleitenden Medien kommuniziert werden.

Es gelten die Allgemeinen Bewilligungsbedingungen der Stadt Trier.

Der Antrag muss entweder über das digitale Antragsportal oder per E-Mail vollständig sowie unterschrieben beim Amt für Stadtkultur und Denkmalschutz eingereicht werden. Antragsfrist ist der 30. September 2025. 

Ansprechpartner

Institution: Amt für Stadtkultur und Denkmalschutz

Viehmarktplatz 20
54290 Trier

Telefon: 0651/718-1410

Telefax: 0651/718-1418

Sprechzeiten:
Mo - Do: 9:00 - 16:00 Uhr
Fr: 9:00 - 13:00 Uhr

Zentrale E-Mail: Kontaktformular

Weitere Hinweise und Informationen: Amt für Stadtkultur und Denkmalschutz