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16.09.2019 | Wahl zum Beirat für Migration und Integration

Wer kann wählen am 27. Oktober?

Der Trierer Beirat für Migration und Integration erklärt den Ablauf der Wahl und welche Aufgaben das Gremium hat.

Wer ist wahlberechtigt? Die Grafik gibt Aufschluss:

Anders als bei anderen Wahlen sind bei der Wahl zum Beirat für Migration und Integration vor allem Personen ohne deutschen Pass wahlberechtigt. Doch wer genau? Wenn man den Fragen in der Grafik oben folgt, kann man herausfinden, ob ob man wählen darf. Es gibt neben den in der Grafik genannten Bestimmungen noch ein weiteres Kriterium, das alle erfüllen müssen, um  wahlberechtigt zu sein: Sie müssen seit mindestens drei Monaten in der Stadt Trier gemeldet sein.

 

Wie geschieht der Eintrag ins Wählerverzeichnis?

Eine Benachrichtigung werden alle ausländischen Staatsangehörigen und zum ersten Mal alle Doppelstaatler und Personen mit Migrationshintergrund, zum Beispiel Eingebürgerte, erhalten. Wer bis 6. Oktober keine erhält, muss sich ins Wählerverzeichnis eintragen lassen.

Dazu muss das entsprechende Formular ausgefüllt werden. Der Nachweis, dass man wahlberechtigt ist, kann durch eine Einbürgerungsurkunde oder eine Bescheinigung nach dem Bundesvertriebenengesetz (Nachweis der Spätaussiedlereigenschaft) erbracht werden.

Weitere Informationen: www.trier.de/wahlen.

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