Schornsteinfegerwesen
Nur die hoheitlichen Tätigkeiten bleiben weiterhin dem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger vorbehalten.
Die neun Bezirksschornsteinfeger in Trier werden von der Stadtverwaltung (Ordnungsamt) bestellt. Der Internetauftritt der Schornsteinfegerinnung Trier bietet eine Suchfunktion, mit deren Hilfe der für jede Straße zuständige Bezirksschornsteinfeger angezeigt werden kann. Darüber hinaus sind die Schornsteinfeger beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) in einem Schornsteinfegerregister registriert, welches unter www.bafa.de eingesehen werden kann.
Hoheitliche Tätigkeiten der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger:
- Führung des Kehrbuchs mit der Kontrolle, ob die vorgeschriebenen Schornsteinfegerarbeiten fristgerecht durchgeführt wurden
- Feuerstättenschau/Feuerstättenbescheid
Im Mittelpunkt der Feuerstättenschau, die zweimal im siebenjährigen Vergabezeitraum stattfindet, steht die Prüfung der Betriebs- und Brandsicherheit der Anlagen.
Nach jeder Feuerstättenschau erlässt der Bezirksschornsteinfeger einen schriftlichen Bescheid, aus dem hervorgeht, welche Arbeiten gemäß Kehr- und Überprüfungsordnung und Bundesimmionsschutzverordnung durchzuführen sind und bestimmt darin auch den jeweiligen Zeitraum für die Ausführung der Arbeiten. Neu ist, dass dem Kunden mit dem Feuerstättenbescheid die Verpflichtung auferlegt wird, die notwendigen Arbeiten zu veranlassen. - Anlassbezogene Überprüfungen
- Ausstellung von Bescheinigungen zu Bauabnahmen nach Landesrecht
Für alle anderen Schornsteinfegerarbeiten besteht seit Januar 2013 Wahlfreiheit: Der Hauseigentümer kann den Auftrag für diese Tätigkeiten an jeden zugelassenen Schornsteinfegerbetrieb erteilen. Die vorgeschriebenen Kehr- und Überprüfungsarbeiten müssen jedoch weiterhin fristgerecht erledigt werden. Der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger überwacht dies im Rahmen seiner hoheitlichen Aufgaben.
Wer darf diese Schornsteinfegerarbeiten ab dem 1. Januar 2013 durchführen ?
- alle Betriebe des Schornsteinfegerhandwerks
- bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegermeister/innen
- andere Handwerksbetriebe, die eine/n gelernte/n Schornsteinfeger/in beschäftigen
- alle niedergelassenen ausländischen Betriebe
- EU-Dienstleistungserbringer

