Beirat für Migration - zur Startseite
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Rechtliche Grundlagen und Aufgaben

Die Aufgaben und Ziele des Beirats für Migration und Integration werden sowohl durch § 56 der GemO als auch und vor allem durch § 1 und § 2 der Satzung der Stadt Trier über die Einrichtung eines Beirates für Integration und Migration klar definiert. Danach soll er insbesondere "die Teilnahme aller Bürgerinnen und Bürger mit Migrationshintergrund und ausländischen Einwohnerinnen und Einwohner an der politischen Willensbildung der Stadt fördern".

Damit diese Gesetzestexte mit Leben gefüllt werden, setzen wir uns ein für:

  • die Gleichstellung und Gleichbehandlung aller Bewohner der Stadt Trier
  • Kommunalwahlrecht für alle Bürgerinnen und Bürger mit Migrationshintergrund
  • die Unterstützung und Förderung von ausländischen Kulturvereinen
  • die Unterstützung im Umgang mit Behörden
  • Akzeptanz, kulturelle und religiöse Freiheit
  • Sprachförderung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen
  • muttersprachlichen Unterricht
  • die Wünsche und Interessen von ausländischen Senioren
  • berufsfördernde Maßnahmen als Eingliederungsweg in die Gesellschaft
  • eine bessere Eingliederung in den Arbeitsmarkt

Für Sie

  • nehmen wir an den Ausschusssitzungen der Stadt Trier teil
  • nehmen wir an Sitzungen des Landesfrauenbeirates teil
  • Sind wir im Umgang mit Behörden behilflich
  • organisieren wir kostenlosen Förderunterricht für Schulkinder mit Migrationshintergrund
  • organisieren wir kostenlose Deutschkurse für Frauen mit Migrationshintergrund (mit Kinderbetreuung)

Für Sie arbeiten wir mit:

 
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